Wahrscheinlich hat sich der Brauch der Sterbebilder aus den sog. "Totenroteln" entwickelt (im frühen Mittelalter Pergamentrollen zur schriftlichen Weiterleitung der Todesnachricht eines Klosterangehörigen). Die ältesten handgeschriebenen Sterbebilder kommen im 16., die ersten gedruckten Sterbebilder im 17. Jahrhundert jeweils aus den Niederlanden. Sie waren dem Adel und dem Klerus vorbehalten.
Dr. Monika von Walter, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung I - Ältere Bestände
Die Gruppe konnte sich beim Besuch im Bayerischen Hauptstaatsarchiv einen Einblick in Aufgaben und Tätigkeit der staatlichen Archive verschaffen. Zu Beginn wurden die Organisation des staatlichen Archivwesens sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Hauptstaatsarchiv und den einzelnen Regionalarchiven vorgestellt. Anschließend wurden Organisationsstruktur, Aufgaben und Arbeitsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten des Bayerischen Hauptstaatsarchivs dargestellt.
Dr. Monika von Walter, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung I - Ältere Bestände
Jeder Familienforscher, der bereits anhand von Standesamtsunterlagen und Pfarrmatrikeln einen Stammbaum erstellt hat und mehr über das Leben seiner Vorfahren erfahren möchte, sollte dazu die in den staatlichen Archiven verwahrten Quellen heranziehen. Staatliche Archive verwahren Verwaltungsschriftgut, dessen Aufbewahrung im Archiv heute nach der Verwaltungsstruktur und nach dem Herkunftsprinzip, dem sog. Provenienzprinzip, erfolgt.
Diese Veranstaltung ist der vierte Teil einer Vortragsreihe zu Leseübungen, die Wolfgang Mages anhand ausgewählter Beispieltexte aus Kirchenbüchern in diesem Jahr bereits präsentierte. Bei dieser Veranstaltung steht v.a. die Mitarbeit der Teilnehmer im Vordergrund. Gemeinsam mit den Anwesenden werden ein Kaufvertrag, ein Fristenbrief und ein „Heurats Contract“ von 1794 Schritt für Schritt gelesen, ggf. übersetzt und interpretiert.
In ihrem Vortrag gibt die Archivdirektorin Dr. Camila Weber einen umfassenden und sehr fundierten Einblick einerseits in die Geschichte sowohl der Bischöflichen Zentralbibliothek als auch des Bischöflichen Zentralarchives und anderseits über die für Familienforscher in Frage kommenden Archivbestände. Neben der „klassischen“ Quelle, nämlichen den Matrikelbüchern, stellt Frau Dr. Weber weitere Archivalien vor, die für Familienforscher von Interesse sein könnten.
Beim Einscannen von Sterbebildern für das Bayerische Sterbebilderprojekt sind die folgenden Vorgaben verbindlich anzuwenden (bitte drucken Sie sich diese Seite ggf. aus):
Das Problem vieler Genealogen ist nach einem oft mit viel Fleiß, Arbeits- und Kostenaufwand zusammengetragenen genealogischen Fundus die Frage, was damit einmal geschieht. Wenn Familienangehörige die Forschungen nicht fortführen können oder gar kein Interesse an den Ergebnissen haben, droht oft die Vernichtung ganzer Forschungsbestände – eklatante Beispiele sind auch im BLF bekannt. Dem gilt es vorzubeugen.
Der Leiter eröffnet die ordentliche Mitgliederversammlung, begrüßt die Anwesenden und ist erfreut über die zahlreichen Teilnehmer 31 Mitglieder und 3 Gäste. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Versammlung somit beschlussfähig ist. Er weist darauf hin, dass diesmal sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch die Delegierten zur Delegiertenversammlung in Augsburg am 9.5.2015 zu wählen sind.
Herr Wegele erläuterte zuerst den Begriff „schwierige Textstellen“. Neben den Problemen beim Lesen der Schrift, Verständnisprobleme wegen der altertümlichen Formulierungen, heute nicht mehr übliche Abkürzungen oder Maßeinheiten und einer missverständliche Systematik bereitet auch die lateinische Sprache und Abkürzungen Schwierigkeiten. Nacheinander erläuterte er anhand von Beispielen die Probleme.