Hybrid: Kirchenbücher und Personenstandsregister - die Dokumentation von Geburten, Hochzeiten und Sterbefällen aus bayerischer Sicht
Das Konzil von Trient hat vor über 450 Jahren mit dem „Tametsi“-Dekret die Grundlage für das Führen von Kirchenbüchern in der katholischen Kirche gelegt. Bis flächendeckend Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle dokumentiert wurden, hat es ca. 100 Jahre gedauert. Trotzdem sind die Pfarrmatrikeln für lange Zeit die wichtigste Quelle für die Erforschung unserer Vorfahren. Mit der Einführung der Standesämter 1876 hat der Staat die Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen übernommen. Seither sind die Personenstandsregister die erste Quelle für Recherchen.
Der Vortrag gab, auch anhand von Beispielen, einen Überblick über die Entwicklung der kirchlichen und staatlichen Dokumente und die Veränderung der Inhalte und zeigte auf, welche Informationen man in den Dokumenten erwarten kann. Es folgte eine ausführliche Diskussion zu Themenaspekten und Recherchemöglichkeiten
Die sehr informativen Folien können über die Homepage des Vortragenden https://michael-mautner.com/familienforschung/vortraege/kirchenbuecher-u... angesehen und heruntergeladen werden.
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