Hybrid: Der digitale genealogische Nachlass
Der Leiter begrüßte den Referenten Dr. Marquet, der online zugeschaltet war, und stellte ihn kurz vor.
Das Thema „digitaler Nachlass“ betrifft nicht nur Archive, Bibliotheken, sondern eben auch jeden Forscher. Zuerst sprach er im Theorieteil über die Konzepte für die Langzeitarchivierung. Wie kann man die Daten langfristig und personenunabhängig zugänglich machen, nachprüfbar und nachnutzbar? Los geht es aber erst einmal mit der Frage, was ist archivwürdig, archivfähig und wie wird es bewertet. Wenn man mit der Forschung beginnt, macht man sich keine Gedanken um Datenmanagement. Häufig hat man dann Daten, Namen oder Angaben und weiß nicht mehr woher? Daher ist es wichtig, die Daten nachvollziehbar zu dokumentieren - also Quellenangaben nicht vergessen. Einige Probleme aus der Praxis wurden erörtert. Wechselnde Strukturen, Dateibenennungen zu lang, ungenaue Ordnerbezeichnungen und passwortgeschützte Dateien (Thema Passwort vergessen). Eine Schwierigkeit sind auch die Dateiformate, wie lange kann man sie lesen? Ist man abhängig von einem Hersteller? Das bedeutet, eine klare, einfache aber durchgängige Ablagestruktur einhalten. Ordner und Dateien knapp und präzise benennen, Emails nicht vergessen, den Kontext erhalten. Regeln etablieren und einhalten und das Datum nicht vergessen. Leer- und Sonderzeichen sowie Umlaute vermeiden. Welche Datenformate günstig für die Archivierung sind, wurde erläutert. Wichtig, man muss sich im Klaren sein, dass beim Umformatieren auch Formatierungen verloren gehen können. Viele Unterlagen können auch ausgedruckt und archiviert werden.
Regelmäßige Backups verhindern Datenverlust, z.B. bei einem PC-Crash. Dafür gibt es eine einfache 3-2-1 Regel. Also 3 Kopien auf zwei unterschiedlichen Speichermedien und eine davon an einem anderen Ort. Nicht zu vergessen sind Webseiten, diese sind häufig komplex aufgebaut und technisch herausfordernd.
Auch hierfür hat der Referent Vorschläge für die Sicherung.Für die Digitalisierung gibt es einige Hinweise, z.B. keine Ausschnitte erstellen, sondern die vollständige Vorlage scannen. Objekte können mit Lineal und einer Farbkarte gescannt werden, so erkennt man die Größe und Farbe besser. Verlustfreie Formate wie Tiff und JPEG2000 sind empfehlenswert für Bilder. Dafür gibt es auch zwei kostenfreie Programme. Zuletzt ging es um die rechtlichen Anforderungen, das Urhebertrrvhz und die Verwertungsrechte, die schutzwürdigen Belange Dritter und die Persönlichkeitsrechte, die einzuhalten wichtig sind. Auch die DSGVO, also gemeinhin die „Datenschutzverordnung“ genannt, sind nicht zu vernachlässigen. Er empfiehlt die Rechte zu beachten, z.B. das Urheberrecht bei Bildern liegt beim Fotografen. Welche Dokumente unterliegen diesen Rechten, hat man ein Verwertungsrecht? Daher rät er vorsichtig damit umzugehen. Zuletzt gab er einige Literaturempfehlungen.
Herr Wegele dankte Herrn Dr. Marquet für den eloquenten Vortrag und die Anregungen für die Sicherung und dem Umgang mit den digitalen Unterlagen. Nach dem Vortrag gab es einige Fragen, die der Referent kompetent beantwortete. Der BLF bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit digitale Unterlagen zu hinterlegen, also zu sichern. Für den Vorlass/Nachlass gibt es einen Übergabevertrag, in dem z.B. die Verwertungsrechte geregelt werden.
Zum Schluss wurde bekanntgegeben, dass der Vortrag aufgezeichnet wurde und in Kürze auf dem BLF-YouTube-Kanal abrufbar sein wird. Frau Scheller hatte dazu – wie immer – die technische Letung übernommen.Herr Dr. Marquet bot an, dass Interessenten sich zusätzlich die komplette Präsentation über Frau Scheller als PDF zuschicken lassen können.
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