Walter Königbauer, Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Mit dem am 1. Januar 1876 in Kraft getretenen Reichspersonenstandsgesetz wurde in Deutschland die staatliche Personenstandsregistrierung eingeführt. Die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle hat seitdem ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dafür anzulegenden Register zu erfolgen. Die von den Standesbeamten geführten Personenstandsbücher enthalten gerade für die Familienforschung sehr wertvolle Informationen. Allerdings unterliegt die Benutzung der Bücher rechtlichen Beschränkungen.
Dr. Roland Götz, Archivoberrat des Erzbistums München und Freising, stellte in seinem Vortrag besondere Münchner Kindl, ungewöhnliche Lebensläufe aus dem alten München im Spiegel der Pfarrmatrikeln vor.