Das Konzil von Trient hat vor über 450 Jahren mit dem „Tametsi“-Dekret die Grundlage für das Führen von Kirchenbüchern in der katholischen Kirche gelegt. Bis flächendeckend Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle dokumentiert wurden, hat es ca. 100 Jahre gedauert. Trotzdem sind die Pfarrmatrikeln für lange Zeit die wichtigste Quelle für die Erforschung unserer Vorfahren.
„Bier ist nach dem Wasser das gewöhnlichste Getränk.“
Herr Guffler hat in dem Buch „Bier- und Wirtshauskultur in Schwaben und Franken“ drei Artikel zu dem Thema „Bier“ geschrieben.
In seinem Vortrag stellte er die Bedeutung des Bieres als Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel vor und ging darauf ein, wie sich der Bierkonsum im Ersten Weltkrieg veränderte.
Herr Dr. Georg Köglmeier stellte einen Quellenbestand aus den Jahren 1844/45 vor. In dieser Zeit sollte mit Hilfe von Oberpfälzer Volksschullehrern ein historisch-topograhisches Lexikon von Bayern entstehen. Die Lehrer erhielten die Aufgabe, eine Art Ortschronik von ihrem Schulort zu erstellen.
Fast jedem ist klar, wie wichtig es ist, dass man zu Lebzeiten regelt, was mit seinem Besitz nach dem Ableben passieren soll. Ein Testament ist die Lösung. Eine etliche Jahre zurückliegende Befragung von Familienforschern hat ergeben, dass etwa 70 Prozent dennoch keinerlei Regelungen getroffen haben, was mit ihren forscherischen Unterlagen geschehen soll. Alle Forschungsergebnisse zu publizieren, wäre der Königsweg, denn „Wer schreibt – der bleibt!“
Der zweite Vortragsblock beschäftigte sich mit der Gerichtsorganisation: Hochgericht, Niedergerichtsbarkeit, den Aufgaben der Hofmarken, der Unterscheidung: weltliche Herrschaften / geistliche Herrschaften (Vogtei), der Städte und Märkte, der Urbarsgerichte und Kastenämter, der Land- und Pfleggerichte sowie der Grundherren.
Christian Benz referierte über die Unterschiede der bayerischen Grund- und Gerichtsherrschaft. Er erklärte dabei die Entwicklung der verschiedenen Rechtssysteme und deren Ursprung. Auch die verschiedenen Ämter (Gerichte) und Zuständigkeiten wurden eingehend erklärt und die Strafprozessordnung inklusive der Strafen erläutert.
Anke Michels, Mitglied von Familia Austria, war uns für diesen Vortrag von den USA zugeschaltet. Wer anfangs dachte, wohl irregeführt von dem englischen Titel des Präsentationsthemas, dass die Plattform „Family Search“ nur Quellenmaterial aus den Staaten bereithalten würde, wurde schnell eines Besseren belehrt. Anke, selbst begeisterte Familienforscherin, konnte den Teilnehmern schnell aufzeigen, welch reichhaltige Information auch aus dem Raum Niederbayern in den Datenbeständen verfügbar sind.