Verhörsprotokolle des Marktes Pförring für die Jahre 1616-1622, 1627-1628 und 1686-1694
Für Pförring bedeutete die Verleihung des Marktrechts im Jahre 1318 nicht nur das Recht, Märkte abhalten zu dürfen, sondern vor allem, die Niedergerichtsbarkeit ausüben zu können. Die Niedergerichtsbarkeit befasste sich in der Regel mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren; damit sind die kleinen Streitigkeiten der Bürger untereinander genauso gemeint wie die Protokollierung von Grundstücksgeschäften.