Hinweise zu Urheberrecht und Datenschutz bei Grabmalen

Es kommen immer wieder Anfragen, warum im Bayerischen Friedhofsprojekt des BLF lediglich die Fotos von älteren Grabmalen online zugänglich sind und dass dies doch mit dem Datenschutz nichts zu tun habe.

Dazu aus Sicht des BLF folgende Hinweise:

  • Die Daten der Verstorbenen (erfasste Angaben von den Grabsteinen) unterliegen nicht dem Datenschutz.
  • Die Grabmale stellen jedoch oftmals urheberrechtlich geschützte Werke dar. Eine zusätzliche Diskussion, inwieweit die Gestaltung jeweils eine schützenswerte "geistige Schöpfungshöhe" erreicht hat, wollen wir nicht führen. Das mag nicht für jedes Grabmal zutreffen, aber in vielen Fällen eben doch.
  • Die Verwertungsrechte stehen dem Urheber, also dem Steinmetz, zu. Auch bei der Weiterverbreitung von Fotos von Grabmalen (hier: Onlinestellung) sind diese Urheberrechte zu beachten. Diese gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Zuweilen kann das Design eines Grabmals geschützt sein (sog. Geschmacksmuster).
  • Durch das Auf- und Ausstellen eines Grabmals, etwa auf einem Friedhof, ist zwar bereits eine "Veröffentlichung" erfolgt. Dies beinhaltet jedoch keine so umfangreiche - potenziell weltweite - Verbreitung wie bei einer Onlinestellung von Fotos.
  • Wenn andere Vereine, Gruppierungen oder Einzelpersonen Fotos von Grabmalen online stellen, dann gehen sie ein Risiko mit teuren Abmahnungen und Unterlassungsklagen ein. Wo kein Kläger, da kein Richter - ja! Aber das kann sich eben auch sehr schnell ändern!

Wir vom BLF sind der Meinung, mit der Vorgehensweise, nur die Fotos von älteren Grabmalen online zu stellen (bei denen davon auszugehen ist, dass das Urheberrecht erloschen ist), die für uns richtige Lösung gefunden zu haben.