Datenschutz

Hat man den Umgang mit persönlichen Daten - darum geht es ja primär bei der Familienforschung - noch vor einigen Jahrzehnten überhaupt nicht ernst genommen, so haben wir inzwischen doch ziemlich einschränkende Schutzbestimmungen zu respektieren, was einem leidenschaftlichen Forscher, der ja von „chronischem Datenhunger“ geplagt ist, ziemlich schwer fällt, vor allem auch deshalb, wenn sich parallel dazu die totale Informationsgesellschaft mit dem „gläsernen Menschen“ formiert, man denke nur an neueste Entwicklungen wie „Facebook“ oder „Google-Streetview“.

Die jüngste Personenstandsnovelle (in Kraft seit 01.01.2009) hat immerhin umfassende Verbesserungen (Freigabe des Geburtsregisters nach 110 Jahren, des Eheregisters nach 80 Jahren, des Sterberegisters nach 30 Jahren) gebracht. Doch die Kirchen haben eigene Vorschriften für die Handhabung der Schutzfristen, was immer wieder zu Verwirrungen führt.